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Corona: Alle Infos zum Autokauf und -verkauf

12.04.2021

Die aktuellen Regelungen

• Autohändler dürfen je nach Inzidenzwert Kunden empfangen.*
• Liegt dieser (zumeist) unter 100, können Autohäuser "Click & Meet" anbieten, also Kunden empfangen.
• Liegt der Inzidenzwert über 100, treten die alten Regelungen wieder in Kraft. Zusätzliche können weitere Ausgangsbeschränkungen und verschärfte Kontaktbeschränkungen gelten. Beispielsweise die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken auch von Mitfahrern im Auto.
• Online-Verkauf und Telefonberatung bleiben unabhängig davon möglich. Die meisten Autohäuser sind also weiter erreichbar und können bestellte Fahrzeuge ausliefern.
• In Einzelhandelsgeschäften gelten grundsätzlich strenge Hygienestandards, namentlich eine Maskenpflicht sowie ein Mindestabstand in Verkaufsräumen.
• Wo Maskenpflicht gilt, sind grundsätzlich OP-Masken, FFP2-Masken oder sonstige medizinische Masken vorgeschrieben.
• Deutschlandweit gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern.
• Werkstätten haben normal geöffnet. Es gelten Hygiene-Regeln.
• Die Zulassungsstellen fahren überwiegend einen reduzierten Betrieb.
• In vielen Bundesländern kommt es zu Laufzeiten bei der An- und -Ummeldung von Fahrzeugen.

Für den Privatverkauf gilt:
Bis zu einem bestimmten Inzidenzwert (zumeist: 100) dürfen sich zwei Haushalte mit bis zu 5 Personen treffen. Der private Autokauf und Autoverkauf ist im Rahmen dieser Beschränkungen möglich.
Wichtig bei überregionalem Autokauf: Alle Bürger sind angehalten, nicht notwendige Reisen zu unterlassen. Das ist kein explizites Verbot. Jedoch dürfen Hotels, Pensionen u. Ä. keine touristischen Übernachtungsgäste aufnehmen. Im Zweifel lassen sich die gültigen Vorschriften bei der Kreis- oder Landesverwaltung in Erfahrung bringen. 
Verhaltensregeln beim Autokauf
• Abstand halten: Pflicht sind 1,50 m, empfohlen 2,00 m. Das Corona-Virus wird in der Regel per Tröpfcheninfektion übertragen.
• Hände waschen. Schmierinfektionen sind mittels Kontakts der Hände mit kontaminierten Gegenständen möglich. Zudem solltest Du vermeiden, Dir ins Gesicht zu fassen, soweit möglich.
• Vor und nach einer Probefahrt solltest Du als Verkäufer sensible Bereiche des Autos desinfizieren: Lenkrad, Schaltknauf, Spiegel, Griffe, Touchscreen. An diesen Stellen können Viren hinterlassen werden. Hier findest Du einen ausführlichen Ratgeber zum Desinfizieren von Autos.
• Als gewerblicher Verkäufer bist Du in mehreren Bundesländern dazu verpflichtet, das Auto nach jeder Besichtigung zu reinigen oder zu lüften.
• Deutschlandweit ist in Geschäften von Kunden eine medizinische Mund-Nase-Abdeckung zu tragen („Maskenpflicht“). Das gilt also auch im Innenbereich von Autohandels-Geschäften. Schlüssel, Papiere und Kaufvertrag können hinterlegt und damit kontaktlos übergeben werden.
• Der Handschlag zur Besiegelung des erfolgreichen Autokaufs fällt aus.

Sind die Zulassungsstellen geöffnet?
Regeln für Privatkunden: Die meisten Zulassungsstellen in Deutschland sind geöffnet. Allerdings: In vielen Ämtern gelten weiterhin starke Einschränkungen. Das können reduzierte Öffnungszeiten sein oder eine Höchstzahl von Vorgängen pro Kunde.
Eine Übersicht ist auf der Webseite des Zulassungsdienstes Kroschke zu finden. Diese Liste wird täglich aktualisiert.
Das müssen gewerbliche Zulassungsdienste beachten: Für gewerbliche Autokäufe und Zulassungen gelten Sonderregeln, die sich regional unterscheiden. Ämter setzen derzeit eine um zehn Tage längere Bearbeitungszeit für gewerbliche Zulassungen an. Über die Regelung in Deiner Stadt informierst Du Dich am besten auf der Homepage Deiner Verwaltung.

Wie sind Händler erreichbar?
Die Service-Labels von mobile.de
Damit Kaufinteressenten wissen, wie sie Händler in der Corona-Krise kontaktieren können, bietet mobile.de Service-Labels an. Die "kleinen bunten" Labels sind in den Inseraten über der Bildergalerie integriert. Wenn sie der Händler aktiviert hat.
Diese Service-Labels findest Du in den Inseraten:
• Werkstatt geöffnet: Werkstätten dürfen auch während des Lockdowns unter bestimmten Bedingungen öffnen. Die Werkstatt dieses Händlers ist geöffnet.
• Online-Vertrag: Kaufverträge können hier auch online abgeschlossen werden.
• Online erreichbar: Anfragen von Interessenten werden per E-Mail oder Telefon beantwortet.
• Lieferung möglich: Kunden müssen nicht bis zum Ende des Lockdowns auf ein gekauftes Auto warten. Es wird zeitnah bis vor die Haustür geliefert.
• Wieder geöffnet: Dieser Händler hat derzeit geöffnet.
• Click & Meet: Bei diesem Händler ist ein persönliches Treffen möglich. Die Termine werden in der Regel telefonisch oder online vergeben.
• Online-Beratung: Wer Fragen hat oder eine Beratung wünscht, kann den Händler auch über Video oder andere Onlinekanäle wie Chat Systeme erreichen.

Was sollten Händler wissen?
Grundsätzlich gilt in ganz Deutschland in Geschäften weiterhin eine Maskenpflicht. Ob und wie sie Kunden empfangen dürfen, richtet sich in den meisten Bundesländern nach einem an die Inzidenz gekoppelten Stufenmodell. Grundsätzlich müssen Gewerbetreibende bestimmte Hygieneauflagen erfüllen, um ihr Geschäft betreiben zu dürfen. Insbesondere muss ein Hygienekonzept existieren, das auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden kann. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich dabei von Bundesland zu Bundesland. Folgende Eckpunkte sind in der Regel zu beachten:
• Ein Mindestabstand von 1,50 Metern gilt für Kunden wie für Berater.
• Maximal zwei Kunden sollen ein Fahrzeug gleichzeitig besichtigen.
• Fahrzeuge sollen nach jeder Besichtigung gereinigt werden.
• Getränkeautomaten sollen möglichst nur von Mitarbeitern bedient werden. Warteschlangen sollen vermieden werden.
• Kunden müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Mitarbeiter müssen diese je nach Bundesland tragen, wenn sich an ihrem Arbeitsplatz keine Schutzvorrichtung, etwa eine Plexiglas-Scheibe, befindet.
• In allen Bundesländern gelten Obergrenzen für Publikumsverkehr je nach Größe des Verkaufsraums zehn bzw. 20 qm pro Person.
• Um die Belegschaft zu schützen, gelten in vielen Bundesländern zusätzliche arbeitsschutzrechtliche Auflagen.

Wer seinen Gebrauchtwagen verkauft, sollte ihn vorher noch gründlicher reinigen als sonst. Genau wie für Käufer gelten die gleichen Regeln des „Social Distancing“ auch für Verkäufer: Ellenbogengruß statt Händeschütteln, Abstand zum Gegenüber einhalten, Handhygiene. So schade wie logisch: Damit ist der symbolische Handschlag zur Besiegelung des Verkaufs leider tabu.

deineautobörse.de - Erklärvideos



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