News

Neuigkeiten
und Wissenswertes über meine
Aktivitäten
vor Ort
slider-news-960x450.jpg

Sie sind hier

News

  • Die Probefahrt mit einem Gebrauchtfahrzeug ist einer der wesentlichen Schritte beim Autokauf. Sie werden nicht nur den Zustand des Gebrauchtwagens beurteilen wollen, sondern auch, ob er Ihren Bedürfnissen entspricht und (sprichwörtlich) ob er passt. Wenn Sie an alles denken, ist es weit mehr, als nur reinzuspringen und eine Runde um den Block zu drehen.

  • Wer ein gebrauchtes Auto kauft, kann keinen Neuwagen erwarten. Was aber, wenn Verschleißteile kurz nach dem Kauf den Geist aufgeben – kann man vom Kauf zurücktreten?
    Bei einem alten Gebrauchtwagen müssen Käufer mit bereits abgenutzten Verschleißteilen rechnen. Sie werden nicht als Sachmangel gewertet und ermöglichen keinen Rücktritt vom Kauf. Das zumindest ergibt ein Urteil des Amtsgerichts Limburg (Az.: 4 C 3 193/20), von dem die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

  • Ein Unfallgeschädigter muss nicht selbst auf Ersatzteilsuche gehen, wenn seine Werkstatt unter Lieferschwierigkeiten leidet. Die Zusatzkosten durch den verlängerten Nutzungsausfall muss der Unfallverursacher tragen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden hat.

  • Die aktuellen Regelungen

  • Eine schlappe Steuerkette kann zum Motorschaden führen. Eine Werkstatt muss den Kunden davor warnen, wenn sie eh schon im Bereich der Ventile arbeitet.
    Eine Kfz-Werkstatt darf ihrem Kunden zusätzlichen Reparaturbedarf an dessen Fahrzeug nicht verschweigen. Das gilt laut der Ergo Versicherung zumindest dann, wenn die Werkstatt sich bei der eigentlichen Reparatur mit den betreffenden Teilen befasst und diese ansonsten schwer zugänglich sind.

deineautobörse.de - Erklärvideos



GGG Garantie Logo
 
 
 

Kontakt

Zentrale +49 (0) 5102 / 93 99 - 0
Fax+49 (0) 5102 / 93 99 - 10
E-Mailinfo@ggg-garantie.de